Die Kampagne UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE ! des Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) läuft weiter !
Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende !
"Die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht. Das Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum, den er endlich nutzen sollte!
Forderung:
Die Unterzeichnenden fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz deutlich anzuheben und regelmäßig anzupassen. Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags an den Grundfreibetrag, derzeit 8.354 Euro.
Die Kampagne läuft weiter. Wir werden die Unterschriften an die Politik überreichen."
Unterstützen Sie diese Kampagne mit Ihrer Unterschrift ! HIER
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Bildungs-und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in seiner jetzigen Form hat die daran geknüpften Erwartungen nicht erfüllt und bedarf dringend weiterer Reformen. Das ergeben aktuelle Auswertungen des Rates für Kulturelle Bildung (Essen) in Verbindung mit dem zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des BuT, den die Bundesregierung im Juli 2015 vorgelegt hat. Prof. Dr. Eckart Liebau, Vorsitzender des unabhängigen Expertenrates und Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Kulturelle Bildung an der Universität Nürnberg-Erlangen, dazu: „Wenn zehn Euro Zuschuss für die Teilnahmegebühr in der Musikschule sechs Euro Bürokratiekosten erzeugen, dann sollten sich weder der Bund noch die Kommunen dem Reformbedarf verweigern. Das gleiche gilt, wenn fünf Jahre nach Einführung des BuT nur ein Drittel der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen Leistungen für kulturelle und soziale Teilhabe in Anspruch nehmen. Und nicht zuletzt: Bis heute wird nicht einmal überprüft, ob unter den vielen nach Deutschland geflüchteten Menschen unter 25 Jahren die Angebote für soziokulturelle Teilhabe über das BuT genutzt werden. Hier hätte der Staat deutlich bessere Möglichkeiten, den jungen Leuten nachhaltig zu helfen.“
JobCenter-Reform ist idealer Zeitpunkt für BuT-Reform
Mit Blick auf die von Bundesministerin Andrea Nahles angekündigte Gesetzesvorlage zur Reform der – auch für die BuT-Leistungen zuständigen – JobCenter ergänzt der Sprecher des Rates für Kulturelle Bildung, Prof. Dr. Holger Noltze: „Wir schätzen den umfangreichen zweiten Zwischenbericht zum BuT vor allem für seine scharfen, detailreichen Analysen. Uns ist auch nicht entgangen, dass das federführende Ministerium für Arbeit- und Soziales durchaus kritisch und konstruktiv Stellung zu dem Bericht genommen hat. Dennoch hat seit dem zweiten Zwischenbericht keine produktive öffentliche Debatte über den Zustand und die Konstruktion des Bildungs- und Teilhabepakets stattgefunden. Ein bürokratischer Aufwand von rechnerisch gut 192 Millionen Euro jährlich ist fragwürdig. Die anstehende JobCenter-Reform wäre eine gute Gelegenheit, um auch die strukturellen Mängel des BuT zu beseitigen. Das Paket könnte weit mehr bewirken als bisher erkennbar wurde.“
Durchgreifende Veränderungen seit dem Verfassungsgerichtsurteil
Prof. Dr. Eckart Liebau ergänzt: „Es geht uns nicht um ideologische Debatten darüber, ob Geldleistungen oder Sachleistungen sinnvoller sind. Uns beschäftigt die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Februar 2010 nur diese eine Möglichkeit der Übersetzung in ein gerichtsfestes Gesetz gelassen hat. In den Leitsätzen des Urteils heißt es, dass die zu erbringenden Leistungen stetig an die aktuellen Lebensbedingungen und den Entwicklungsstand unseres Gemeinwesens anzupassen seien. Seither haben wir aber durchgreifende Veränderungen im Nachmittagsbereich insbesondere für die Grundschüler: Immer mehr soziokulturelle Angebote der freien Träger werden in den Offenen Ganztag verlagert. BuT-Leistungen gibt es dort aber nicht für kostenpflichtige Angebote. Das heißt, in manche Theater- oder Zeichen-AG gehen wieder nur Kinder derjenigen Eltern, die sich das aus dem eigenen Portemonnaie leisten können.“
Nach wie vor unzureichende Datengrundlage zur Zahl und Inanspruchnahme der Leistungsberechtigten
Nach wie vor liegen keine amtlichen Daten darüber vor, wie viele Menschen zwischen 3 und 25 Jahren tatsächlich berechtigt wären, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu erhalten. Daher hatte das Statistische Bundesamt diesen Wert für den zweiten Zwischenbericht auf Basis mehrerer Eckdaten geschätzt. Demnach hatten Anfang 2015 rechnerisch etwa 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche Anspruch auf die monatlich bis zu zehn Euro Sachleistungen im Bereich der soziokulturellen Teilhabe. Dem ermittelten sogenannten Erfüllungsaufwand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Höhe von rund 192 Millionen Euro jährlich stünden mithin Leistungen für die Kinder und Jugendlichen im Wert von maximal 324 Millionen Euro pro Jahr gegenüber.
Neue soziale Benachteiligungen
Prof. Dr. Jürgen Schupp, Mitglied im Rat für Kulturelle Bildung und Direktor des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, erläutert: „Es stimmt mehr als bedenklich, dass sowohl für die öffentlich finanzierte als auch die private Förderlandschaft in der Studie festgestellt wurde, dass die Einführung der Leistungen für soziokulturelle Teilhabe entweder zur Substitution, Verschiebung oder Anpassung dieser freiwilligen Leistungen geführt hat, etwa, dass in einigen Kommunen bestehende Zuschüsse für Musikschulen oder Sozialpässe nach Einführung des BuT gekürzt und diese Beträge seither über das BuT abgerechnet werden. Solche Einschränkungen des kommunalen Leistungsangebots treffen vor allem Kinder einkommensschwacher Eltern, deren Einkünfte nur knapp über den Schwellen der Anspruchsberechtigung von Sozialleistungen liegen“.
Über den Rat für Kulturelle Bildung
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Lage und Qualität Kultureller Bildung in Deutschland analysiert und auf der Basis von Denkschriften und Studien Empfehlungen an Politik, Wissenschaft und Praxis ausspricht. Ihm gehören 12 Mitglieder an, die in verschiedenen Bereichen der Kulturellen Bildung verankert sind: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Soziologie, Kulturwissenschaften, Medien, Kulturelle Bildung, bildende Kunst und Theater.
Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative von: ALTANA Kulturstiftung, Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, PwC-Stiftung und Stiftung Mercator.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rat-kulturelle-bildung.de
Kontakt: Dr. Andreas van Hooven
Telefon: 0201-89 94 35-12 oder 0201-89 94 35-0
Mobil: 0171 - 1867000
van.hooven@rat-kulturelle-bildung.de oder info@rat-kulturelle-bildung.de