Ziele/Forderungen
Wohngeldgesetz - Alleinerziehende 2021
Kinderbonus - Unterhaltszahlungen 2021
- SHIA e. V. fordert: Keine Anrechnung des geplanten Kinderbonus auf Unterhaltszahlungen
- Der geplante Kinderbonus muss seinem Namen gerecht werden und zu 100 % beim Kind ankommen! Eine Anrechnung auf den Unterhalt im Monat der Kinderbonusauszahlung lehnen wir ab! Als Ausnahme kann beim paritätischen Wechselmodell eine hälftige Verteilung des Kinderbonus erfolgen. Die betreuenden Elternteile sind es, die Hausaufgaben mit den Kindern machen, die zusätzlichen Ausgaben, wie z. B. Hygienemasken, Kopierpapier, Druckerpatronen, haben und das Mittagessen zu Hause kochen.

Arbeitsmarktpolitik/Arbeit:
- das Recht auf Arbeit mit existenzsicherndem Erwerbseinkommen für Alleinerziehende
- die entsprechende Berücksichtigung der Familiensituation Alleinerziehender bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
- Verlängerung der Zahlung des Krankengeldes bei Krankheit des Kindes bis zum 16.Lebensjahr

Bildungspolitik/frühkindliche Ausbildung:
- Rechtsanspruch auf öffentlich finanzierte Kinderbetreuung von 0 -
12 Jahre - Rechtsanspruch auf frühkindliche Ausbildung
- grundsätzlich kostenfreie Lern-
und Lehrmittel

Studium:
- kostenfreies Grundstudium
- elternunabhängiges Grundstipendium

Sozialpolitik/Sorgerecht:
- Gleichwertigkeit der alleinigen Sorge gegenüber der gemeinsamen Sorge

Finanzpolitik/Unterhalt:
- Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit analog der Kindergeldregelung
- mit der Geburt des Kindes wird automatisch der zu zahlende Unterhalt als Titel festgelegt
- Selbstbehalt für beide Elternteile

Kindergeld:
- Kindergeld in Höhe des Existenzminimum und bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres
- keine Anrechnung auf die Unterhaltszahlung
- keine Anrechnung auf die Zahlung von ALG-
II oder anderer Sozialleistungen

Elterngeld:
- Zahlung des Elterngeldes während der gesamten Erziehungszeit

Steuerklasse II:
- Steuergerechtigkeit durch Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit mittels Individualbesteuerung
- bis zur Einführung der Individualbesteuerung, Gestaltung einer steuerlichen Gleichbehandlung aller Familienformen / gerechte Steuerklasse II adäquat dem Ehegattensplitting
- Umwandlung von staatlichen Transferleistungen in kindbezogene Leistungen (siehe Kindersicherung)
- keine Erhöhung des Kinderfreibetrages

Kindersicherung:
- Einführung eines Kinderfonds zur finanziellen Absicherung der strukturellen, kulturellen und sozialen Teilhabe der Kinder an dieser Gesellschaft
- Abkopplung der finanziellen Leistungen für Kinder von dem Einkommen der Eltern
- Einführung eines Kinderfonds zur finanziellen Absicherung der strukturellen, kulturellen und sozialen Teilhabe der Kinder an dieser Gesellschaft
Hierzu gehören:
- kostenfreie Betreuung, Bildung und Ausbildung, den Bedürfnissen und Möglichkeiten des heranwachsenden Kindes entsprechend
- kostenfreie Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung kostenfreie Teilhabe an allen kulturellen, sportlichen und kreativen Angeboten zur Herausbildung und Entwicklung der Talente und der menschlich-
sozialen Kompetenzen - kostenfreie Nutzung der Infrastruktur